beachten Sie bitte, dass aufgrund der notwendigen Optimierung der Praxisabläufe ab 01.07.2023 keine Vorbestellung von Unterlagen (Rezepte, Überweisungen, etc.) mehr möglich ist, ohne vorherige Vorlage der Versichertenkarte am Quartalsanfang.
Vorbestellungen ohne vorliegende Versichertenkarte müssen von den Schwestern ausnahmslos verworfen werden.
Quartalswechsel sind immer am 01. Januar / 01. April / 01. Juli / 01. Oktober eines Jahres.